Zuletzt aktualisiert: 18.4.2022
Regelungen für Shiatsu
Shiatsu ist eine gewerbliche Dienstleistung „mit Gesundheitsbezug“, jedoch kein Gesundheitsberuf. Shiatsu ist daher im Rahmen der Corona-Maßnahmen als „körpernahe Dienstleistung“ geregelt.
FFP2-Maske empfohlen
Für körpernahe Dienstleistungen ist, wie in den meisten anderen Bereichen, die FFP2-Masken-Pflicht gefallen. Das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen wird aber weiterhin empfohlen.
Regelungen für Business Coaching
Auch hier sind die Regelungen gefallen.
Ich möchte es so handhaben, dass wir uns Beide zu jedem Zeitpunkt wohlfühlen. Mir macht es nichts aus eine FFP2-Maske zu tragen.
Hygieneregeln in der Praxis
Die Praxis wird regelmäßig gelüftet, ein Luftwäscher ist im Einsatz, ein Ventilator entlüftet zusätzlich regelmäßig den Praxisraum.
Sämtliche Oberflächen, mit denen Klient*innen während ihres Aufenthalts in Kontakt kommen, werden häufig gereinigt und desinfiziert.
Und natürlich gibt es weiterhin wieder Tee 😉
Sollten Sie vor Ihrem Termin irgendwelche Fragen bezüglich der aktuell geltenden Regeln haben, kontaktieren Sie mich bitte.
Ich freu mich auf Sie!
Ihre Alexandra Gelny
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